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Reisepreis-Nachlass wegen Verkehrslärm Ein im Reiseprospekt verschwiegener Lärmpegel vor dem Hotel kann zu einer Minderung des Pauschalpreises führen. Das Amtsgericht München hat Kreta-Urlaubern eine Rückerstattung von 20 Prozent - im vorliegenden Fall 350 Euro - zugesprochen, weil ihnen im Prospekt wider besseres Wissen nächtliche Ruhe zugesichert worden sei (Az.: 191/3762/01). Die Urlauber-Familie hatte für den Sommer 2000 eine Kreta-Reise gebucht. Der Prospekt versprach, das Hotel sei etwas zurück versetzt von der Küstenstraße in drei Kilometer Entfernung zum nächsten Ort. Tatsächlich lag die Herberge unmittelbar an der Europastraße 75, eine bei Tag und Nacht unter anderem mit Tanklastwagen und Reisebussen befahrene Trasse. Die Kläger mussten laut Urteil nach den Katalogangaben nicht damit rechnen, «sich an einer Hauptverkehrsstraße wiederzufinden». Der Reiseveranstalter hätte im Prospekt auf die Bedeutung der benachbarten Straße hinweisen müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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