Reisepreisminderung bei zu
weichem Hotelbett
Verursacht ein zu weiches
Hotelbett Rückenschmerzen, so können Pauschalreisende den Reisepreis mindern.
Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Hamburg (Az.: 22 a 23/01) weist
der Anwalt-Suchservice in Köln hin.
Im verhandelten Fall hatte eine
Urlauberin einen Reiseveranstalter verklagt. Sie habe kaum schlafen können,
weil ihr Bett zu unbequem gewesen sei, begründete sie die Klage. Ihre Rückenschmerzen
seien so stark gewesen, dass sie täglich Schmerzmittel habe einnehmen müssen.
Das Gericht gab der Frau Recht: Die Beschwerden hätten den Urlaub erheblich
beeinträchtigt. Das Unternehmen musste 25 Prozent des Reisepreises erstatten.
Quelle dpa
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